Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung wie z.B. einer Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder Krankheit tritt der Leistungsfall Berufsunfähigkeit ein. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein entfällt für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung die Beitragszahlung.
Diese Zusatzversicherung schütz auch vor den finanziellen Folgen und sichert den gewohnten Lebensstandard des Versicherten. Als Berufsunfähigkeit gilt auch eine Pflegedürftigkeit mindestens nach Pflegestufe 1 wenn hierdurch ganz oder teilweise die Berufsausübung eingeschränkt wird. Wenn der bisherige oder ein vergleichbarer Beruf nicht mehr mit der vollen Leistungsfähigkeit eines vergleichbaren Arbeitsnehmers ausgeübt werden kann, kann eine volle oder auch teilweise Berufsunfähigkeit eintreten.
In der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind als Leistungsarten möglich:
Beitragsbefreiung zur Lebensversicherung
(für die weitere Versicherungsdauer bis zur Fälligkeit der Hauptversicherung mit oder ohne Beibehaltung der Dynamik. Diese tritt auch bei niedrigeren Berufsunfähigkeitsgraden ein, bei denen eine Rente noch nicht fällig würde.)
Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
(entweder als fester Betrag oder in % die von der Versicherungssumme festgelegt werden)
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